Gebühren
Die Nutzung des Archivgutes des Stadtarchivs einschließlich der Bestände des Staatsfilialarchivs ist für private oder gewerbliche Zwecke i.d.R. kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren regelt die Satzung der Stadt Bautzen über die Erhebung von Benutzungsgebühren des Archivverbunds Bautzen in der jeweils gültigen Fassung. Die Benutzung im Auftrag von Schulen, wissenschaftlichen Institutionen, Gebietskörperschaften oder Vereinen ist nach Vorlage einer Legitimation kostenfrei.