Besitzen Sie Unterlagen, die Sie dem Archivverbund Bautzen anbieten möchten? Dann setzen Sie sich gerne mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung. Wir besprechen mit Ihnen das genaue Verfahren und organisieren die Übernahme.

Eigene Unterlagen anbieten

Um das gesamtgesellschaftliche Leben über die städtische Verwaltung hinaus abzubilden sind wir daran interessiert, auch Unterlagen mit sozialen, kulturellen oder politischen Inhalten Dritter zu übernehmen. Dazu gehören bspw. Nachlässe von Personen des öffentlichen Lebens der Stadt Bautzen sowie Unterlagen von Firmen, Vereinen, Bürgerinitiativen oder anderen Interessensgemeinschaften. Falls Sie solche Unterlagen besitzen und bereit sind, diese im Rahmen einer Schenkung an das Stadtarchiv abzugeben, setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung. Danach besprechen wir mit Ihnen das weitere Verfahren.

Wer kann dem Archiv Unterlagen anbieten?

Neben der Stadtverwaltung Bautzen, die der gesetzlichen Anbietungspflicht unterliegt, können bspw. Firmen, Vereine und auch Privatpersonen ihre Unterlagen dem zuständigen Archiv anbieten. Über die Archivwürdigkeit des Materials entscheiden wir in Absprache mit Ihnen. Bitte beachten Sie: Im Fall von urheberrechtlich geschützten Werken, müssen Sie nicht nur der Eigentümer, sondern auch der Urheber der Dokumente sein oder über die Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügen.

Was passiert mit den Unterlagen?

Nach einer Bewertung der angebotenen Unterlagen erfolgen die Erschließung und anschließend die Einlagerung in die Magazinräume des Archivs. Hier werden sie fachgerecht verpackt und somit dauerhaft gesichert. Als Nachweis erhalten Sie eine Übersicht, in der die Unterlagen aufgeführt sind, die Sie an das Archiv abgegeben haben. Die Erschließung dient dazu, die Unterlagen zugänglich zu machen.

Sind sensible Inhalte und Daten im Archiv geschützt?

Alle Unterlagen, die dem Archiv übergeben werden, unterliegen in der Regel den gesetzlichen Schutzfristen nach dem Sächsischen Archivgesetz.