Oberlausitzer Landesgeschichte
Der Landvogt der Oberlausitz
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Der Landvogt der Oberlausitz war der Vertreter (Statthalter) des Landesherrn im Land und wurde von diesem eingesetzt. Er hatte sich an die landesherrliche Instruktion zu halten. Diese legten seine Aufgaben und Zuständigkeiten fest. Er war damit die oberste und entscheidende Behörde in der Verwaltung, der Justiz und im Lehnwesen der Oberlausitz.