Für die Veröffentlichung von bereits digitalisiertem Archivgut oder selbst angefertigten Kopien in Medien aller Art ist seit der Neufassung unserer Gebühren- und Benutzungssatzung der Stadt Bautzen für den Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen (Benutzungssatzung Archivverbund) keine Veröffentlichungsgenehmigung mehr erforderlich.  

Bei der Veröffentlichung von Kopien sind als Quellenangabe mindestens der Archivverbund Bautzen, die Abteilung, die Bestandssignatur, der Bestandsname sowie die Archivaliensignatur anzugeben. Eine Zitierempfehlung finden Sie nebenstehend.

Urheberrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

Beispiele:

Archivverbund Bautzen, Staatsfilialarchiv, 50012 Kreishauptmannschaft Bautzen, Nr. 23

Archivverbund Bautzen, Stadtarchiv, 62100 Ratsprotokolle bis 1832, Nr. 46