Bestand 62506 Personensteuer

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Bereits seit 1700 mussten die Einwohner Sachsens, zu dem auch das Markgraftum Oberlausitz gehörte, zum Erwerb und der Behauptung der polnischen Krone des sächsischen Kurfürsten August des Starken deutlich mehr Abgaben zahlen. Ein Meilenstein der Steuerpolitik war die Einführung der sogenannten „Generalkonsumtionsakzise“, einer Verbrauchssteuer auf gehandelte und eigene Gegenstände. Die durch die Schlesischen Kriege, aber vor allem durch den Siebenjährigen Krieg verursachte enorme Staatsverschuldung, wurde nach 1763 mit Hilfe weiterer Steuern beglichen. Neben der bereits zu zahlenden Geschosssteuer wurden die Einwohner zusätzlich mit der ab 1766 zu zahlenden Personensteuer (als  Kopfsteuer), ab 1768 dann noch zusätzlich mit einer Gewerbesteuer (als Einkommenssteuer) belastet. Die eigentlich vorgesehene kurze Zeit der Besteuerung verlängerte sich auf viele Jahrzehnte. Beide Steuerarten wurden ab 1835 von der Gewerbe- und Personalsteuer abgelöst, die später in die Einkommenssteuer mündete. Für die Personensteuer wurden die Steuerpflichtigen in 17 Klassen eingeteilt, in der höchsten Klasse waren hohe Beamte und hohe Angehörige des Militärs, in der niedrigsten Klasse Hilfsarbeiter. Verantwortlich für die Einnahme der Steuer war der Stadtrat, der dafür einen „Steuer-Einnehmer“ beauftragte.  Dieser erfasste alle steuerpflichtigen Personen der Stadt entsprechend ihres Wohnortes, die Pächter der Türme und der städtischen Wirtschaftsbetriebe sowie die Bewohner der Ratsdörfer in einem Amtsbuch und vermerkte die Höhe der gezahlten Steuer. Diese wurde immer zweimal jährlich erhoben, einmal zu Johannis (am 24. Juni) und das zweite Mal zu Weihnachten (am 24. Dezember). Aus den vorhandenen Einträgen ergeben sich sowohl für die familiengeschichtliche, als auch für die heimatkundliche und für die sozialhistorische Forschung interessante Einblicke in die Struktur und die Wirtschaftskraft der Bautzener Bevölkerung im 18. und 19. Jahrhundert. Die Angabe der Steuerhöhe erfolgt in Taler, Groschen und Pfennig (Denar). Die höchste Steuerpflicht haben zum Beispiel Tuchgroßhändler, die 12 Taler jährlich zu zahlen hatten. Zum Vergleich: Die gesamten Einnahmen der Stadt Bautzen betrugen Mitte des 18. Jahrhunderts etwa 12.000 Taler jährlich. Die Steuerbücher des Bestandes Personensteuer wurden kürzlich digitalisiert und sind ab sofort auf unserer Rechercheplattform bei Findbuch.net unter https://www.archivverbund-bautzen.findbuch.net/php/main.php einsehbar.  (Systematikgruppe 20.02 Städtische Verwaltung bis 1945 anklicken, dann in der Gruppe 20.02.07 Rechnungsarchiv den Bestand 62506 auswählen.)

Einband des Rechnungsbuches zur Personensteuer aus dem Jahr 1802.
Innenansicht einer Seite des Rechnungsbuches zur Personensteuer aus dem Jahr 1802 mit Einträgen zu den Bewohnern der damaligen Häuser Nummer 68 bis 71 des Hauptmarktes: Stadtrichter Friedrich Traugott Starke (Bürgermeister ab 1809), dessen Bedienstete wie Kutscher, Köchin, Magd/ Friedrich August Rude, als Besitzer der Apotheke und dessen Bedienstete/ Die Witwe des 1802 gestorbenen Bürgermeisters Hering und deren Mietsleute/ Senator Roux (Bürgermeister ab 1814) und dessen Bedienstete.

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