Archivverbund Bautzen
Der Archivverbund Bautzen besteht aus dem Stadtarchiv und dem Staatsfilialarchiv Bautzen. Während das Stadtarchiv für die Überlieferung der Stadt Bautzen zuständig ist, werden im Staatsfilialarchiv die Unterlagen der ehemaligen staatlichen Behörden, der Landstände und einer Vielzahl von ehemaligen Gutsherrschaften der Oberlausitz archiviert.
Die gemeinsame Archivierung dieser staatlichen Unterlagen in einem kommunalen Archiv ermöglichten die in den Jahren 1998 und 2000 abgeschlossenen Verträge zwischen dem Freistaat Sachsen und der Stadt Bautzen.
Aufgaben des Archivverbundes
Wesentliche Aufgaben beider Archive sind die Verwahrung, Erhaltung, Erschließung und damit die Nutzbarmachung des Archivgutes. Die hier verwahrten Archivalien können für heimat- und familiengeschichtliche, wissenschaftliche, rechtliche und persönliche Forschungen genutzt werden. Entsprechend Archivgesetz des Freistaates Sachsen hat grundsätzlich jedermann das Recht, das Archivgut zu nutzen. Dabei sind die nach Archivgesetz gültigen Schutzfristen zu beachten.
Online-Recherche
Für die Online-Recherche wurden bereits eine Reihe von Informationen zu den vorhandenen Beständen und Akten online gestellt. Darüber hinaus stehen seitens des Stadtarchivs bereits Digitalisate der städtischen Urkunden online zur Verfügung.
Veranstaltungen
Um seine Forschungsergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren lädt der Archivverbund Bautzen regelmäßig zu Vorträgen ein, gelegentlich finden auch Ausstellungen und Führungen statt.
Öffnungszeiten
Der Archivverbund ist geöffnet. Eine vorherige Platzreservierung ist zwingend erforderlich. Bitte melden Sie sich dafür schriftlich per E-Mail (archivverbund@bautzen.de) an. Die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen sind einzuhalten. Das Tragen einer (FFP2-) Maske wird empfohlen.
Der Lesesaal ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag | 10:00 bis 14:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 bis 16:00 Uhr |
Am Donnerstag und Freitag hat der Lesesaal geschlossen.


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Eingeschränkte Beauskunftung aus den Personenstandsregistern
Aufgrund von Digitalisierungsmaßnahmen ist derzeit keine Beauskunftung aus einigen Personenstandsregistern möglich.
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