Der Landvogt der Oberlausitz

  KategorienOberlausitzer Landesgeschichte

Der Landvogt der Oberlausitz war der Vertreter (Statthalter) des Landesherrn im Land und wurde von diesem eingesetzt. Er hatte sich an die landesherrliche Instruktion zu halten. Diese legten seine Aufgaben und  Zuständigkeiten fest. Er war damit die oberste und entscheidende Behörde in der Verwaltung, der Justiz und im Lehnwesen der Oberlausitz. Seinen Sitz hatte er in der Ortenburg in Bautzen. Die Bezeichnung Landvogt findet sich ab Mitte des 13. Jh. Ab 1777 wurde das Amt nicht mehr besetzt. Seine Aufgaben übernahm der Amtshauptmann des Bautzener Kreises.

Die Einsetzung (Installation) eines neuen Landvogtes fand immer auf einem dafür extra ausgeschriebenen Landtag statt. Mit einer kurfürstlichen Proposition wurde dort den Ständen der neue Landvogt präsentiert. Sie erbaten dann die Instruktion des neuen Landvogtes und gleichzeitig sein Versprechen die alten Rechte und Privilegien der Stände zu achten und zu schützen. Darüber stellte der neue Landvogt eine von ihm unterzeichnete und gesiegelte Verpflichtungserklärung (Revers) aus. Diese und die Instruktion wurden auf der Schlossbrücke (vor dem Matthiasturm) öffentlich vorgelesen. Erst nachdem der Landvogt nochmals von Vertretern der Stände daran erinnert wurde, deren Rechte usw. zu achten, erhielt er die Torschlüssel zu seinem Amtssitz und damit Zutritt zur Ortenburg. Im Saal der Burg leistete er seinen Eid, zum Besten der Oberlausitz zu wirken, ab. Die Stände versprachen ihm daraufhin durch Handschlag den Amtsgehorsam.

Die Landvögte seit dem Übergang der Oberlausitz an Kursachsen
1637–1639Dietrich von Taube auf Großharthau, Goldbach und Frankenthal
1639–1645nicht besetzt
1645–1672Curt Reinicke Freiherr von Callenberg, Standesherr auf Muskau
1672–1680Kurprinz Johann Georg
1680–1691nicht besetzt
1692–1702Nicol Freiherr von Gersdorff auf Baruth
1703–1733Kurprinz Friedrich August
1734–1736nicht besetzt
1736–1763Kurprinz Friedrich Christian
1764–1777Hieronymus Friedrich von Stammer auf Prietitz

Bei der Einführung des Kurprinzen Johann Georg 1672 mussten aus verschiedenen Gründen „die althergebrachten Zeremonien“ zu denen auch das Ablesen des Revers gehörte, entfallen, trotzdem versicherte Kurfürst Johann Georg II. den Oberlausitzer Ständen die Erhaltung aller Privilegien, Gewohnheiten, Rechten usw. Erhalten ist diese Urkunde im Staatsfilialarchiv im Landständischen Archiv unter der Signatur 50001.0-53.

Die Kurprinzen Friedrich August und Friedrich Christian verwalteten das Amt nie persönlich.

Nicol Freiherr von Gersdorff, Landvogt der Oberlausitz 1692 bis 1702

  • geboren am 9. Juni 1629 in Doberschütz bei Bautzen
  • einer der bedeutendsten sächsischen Diplomaten seiner Zeit
  • hochgeachtet von Regierenden in ganz Europa
  • seit 1665 ansässig in Baruth bei Bautzen, Besitzer mehrerer Oberlausitzer Güter darunter bspw. Großhennersdorf
  • dreimal verheiratet, zweimal verwitwet, Vater von insgesamt 20 Kindern von denen die Hälfte das Erwachsenenalter erreichte
  • am 9. Februar 1692 als Landvogt der Oberlausitz eingesetzt
  • gestorben am 23. August 1702 in Dresden
Archivverbund Bautzen, Staatsfilialarchiv, 50001 Landstände der sächsischen Oberlausitz, U 148

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