Aufgebotsbücher des 18. und 19. Jahrhunderts online

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Bis 1876, als noch keine staatlichen Standesämter in den Städten und Gemeinden existierten, haben die christlichen Kirchen bzw. jüdischen Gemeinden Geburten, Eheschließungen und Todesfälle ihrer Mitglieder dokumentiert. Nach kirchlichem Recht mussten die zukünftigen Eheleute ihre Trauung im Vorfeld öffentlich bekannt geben. Die Gemeindemitglieder hatten dann an drei Gottesdiensten die Möglichkeit, zu dieser Eheschließung Stellung zu nehmen bzw. Einwände öffentlich zu machen. Anhand der überlieferten Duplikate der Aufgebotsbücher ist nachvollziehbar, dass sich der zuständige Pfarrer in einem separaten Band bestimmte Daten zu den Paaren notierte, die ihre Eheschließung ankündigten – ihr Aufgebot bestellten. Für die Jahre 1699 bis 1859 liegen  im Stadtarchiv Duplikate bzw. Abschriften solcher Aufgebotsbücher vor, deren Originale aufgrund der Provenienz in der Kirchgemeinde oder bereits im Landeskirchenarchiv vorhanden wären. Die Digitalisate der Duplikate im Stadtarchiv stehen nun auf dem Portal findbuch.net für Ihre selbständigen Recherchen nach Personen zur Verfügung:

https://www.archivverbund-bautzen.findbuch.net/php/main.php#3638303033

Am einfachsten finden Sie die Digitalisate, wenn Sie in der Suchmaske des Portals den Begriff „Aufgebot“ eingeben und die Einschränkung „Nur Archivalien mit angehängten Dateien anzeigen“ anklicken. In den Suchergebnissen sind die Treffer nach Beständen sortiert und die Signatur der Aufgebotsbücher beginnt immer mit der Bestandsnummer „68003“.

Die Struktur der Eintragungen in den überlieferten Aufgebotsbüchern bleibt während des 18. Jahrhunderts bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts konstant: In chronologischer Reihenfolge legte der Pfarrer zumeist je Brautpaar eine Seite an, welche mit dem Datum beginnt, an dem das Aufgebot bestellt wurde. Darunter wurden in den früheren Bänden zunächst mit einfachen Zahlworten, später mit römischen Zahlen die Anzahl der abgehaltenen Gottesdienste vermerkt, welche seit dem Aufgebot durchgeführt wurden. Dann folgen die Informationen zum Bräutigam und anschließend zur Braut. Zumeist beschränken sich die Angaben auf den Namen, den Beruf, den Wohnort und die elterliche Abstammung sowie den bisherigen Familienstand. Manchmal notierte der Pfarrer das Datum der Eheschließung am Ende der Eintragung. Falls kein Datum festgehalten wurde, kann die Trauung jedoch trotzdem stattgefunden haben. Da die Trauung gewöhnlich im Heimatort der Braut stattfand, kann es auch sein, dass der Hinweis auf eine Eheschließung in einem anderen Ort zu finden ist.

Nachdem die Trauung erfolgte, wurden die Informationen aus diesen Aufgebotsbüchern in das Trauregister übertragen und ergänzt. Anhand der im Stadtarchiv außerdem vorliegenden Duplikate der Trauregister der evangelischen Kirche St. Petri konnte für das 19. Jahrhundert festgestellt werden, dass die Archivalien von dieser Kirchgemeinde stammen. In den Trauregistern wurde eine Spalte zum Aufgebot eingetragen und man kann dann darin zumeist die drei Termine der abgehaltenen Gottesdienste nachverfolgen, welche nach der Ankündigung der Eheschließung folgten.

Zur Vorbereitung auf Ihre Recherche in den Aufgebotsbüchern empfehlen wir Ihnen neben Wörterbüchern zu den historischen Begriffen auch Fachliteratur zur Genealogie zu nutzen. Die Publikation „Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit“ von Dr. H. Grotefend hilft Ihnen beispielsweise, um die Datierungen in den Büchern aufzulösen, welche oftmals mit den kirchlichen Festtagen oder Namen von Heiligen (http://bilder.manuscripta-mediaevalia.de/gaeste//grotefend/grotefend.htm) angegeben wurden. Auf dem Portal des Vereins für Computergenealogie e. V. (CompGen)stehen Ihnen weiterführende Informationen und Links zur Verfügung:https://www.compgen.de/

Für Ihre Familienforschung ab dem Jahr 1876 sind die Personenstandsunterlagen maßgeblich. Seitdem registrieren die staatlich eingerichteten Standesämter -unabhängig von der Konfession - von jeder Person einer Gemeinde bzw. Stadt die Informationen zu Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen. Aus einzelnen Beständen des Stadtarchivs mit Personenstandsunterlagen können auf dem Portal findbuch.net bereits Archivalien online eingesehen werden:

https://www.archivverbund-bautzen.findbuch.net/php/main.php#32302e3031

In dem Artikel „Hinweise zu den Archivbeständen mit Personenstandsunterlagen“ unter der Rubrik „Über uns/ Aktuelles“ oder mit Hilfe des Videos https://youtu.be/kGZ621ZrKUk können Sie dazu mehr erfahren.

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