Jahresbericht des Archivverbundes für 2020 online einsehbar

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Die Archivierung von Unterlagen ist nach Sächsischem Archivgesetz eine weisungsfreie Pflichtaufgabe für die Städte und Gemeinden des Freistaates Sachsen. Dabei beinhaltet das Archivieren das Erfassen und Bewerten von Unterlagen und das Übernehmen, Verwahren, Erhalten, Erschließen sowie Nutzbarmachen und Auswerten von Archivgut. Die Stadt Bautzen nimmt die Aufgabe der Archivierung nicht nur für städtische, sondern auch für staatliche Unterlagen wahr. Im hier veröffentlichten Jahresbericht wird die Tätigkeit im Archivverbund 2020 vorgestellt. Diese jährlichen Tätigkeitsberichte finden Sie zudem auf unserer Homepage in der Rubrik "Über uns".

Urkunde vom 14.09.1324 nach der Umverpackung: Kalmann von Metzradt und seine Söhne Siebert, Ramfold und Heinrich sowie Frisco, Sohn des Frisco von Metzradt, und Otto und Jesco, die Söhne Johannes von Metzradt, bestätigen, einen ihnen gehörigen Platz vor dem Franziskanerkloster Bautzen den Franziskanern geschenkt zu haben. Archivverbund Bautzen, Stadtarchiv, 61000-0013.

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