Die Archivierung von Unterlagen ist nach Sächsischem Archivgesetz eine weisungsfreie Pflichtaufgabe für die Städte und Gemeinden des Freistaates Sachsen. Dabei beinhaltet das Archivieren das Erfassen und Bewerten von Unterlagen und das Übernehmen, Verwahren, Erhalten, Erschließen sowie Nutzbarmachen und Auswerten von Archivgut. Die Stadt Bautzen nimmt die Aufgabe der Archivierung nicht nur für städtische, sondern auch für staatliche Unterlagen wahr. Im hier veröffentlichten Jahresbericht wird die Tätigkeit im Archivverbund 2020 vorgestellt. Diese jährlichen Tätigkeitsberichte finden Sie zudem auf unserer Homepage in der Rubrik "Über uns".