Neue Satzungen ermöglichen ab 1. Januar 2024 gebührenfreie Benutzung

  KategorienArchiv Bautzen

Kürzlich hat der Stadtrat Bautzen die neue Satzung der Stadt Bautzen über die Aufgaben des Archivverbunds Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen (Archivsatzung) und die neue Gebühren- und Benutzungssatzung der Stadt Bautzen für den Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen (Benutzungssatzung Archivverbund) einstimmig beschlossen. Die Neufassung beider Satzungen war u.a. durch die grundlegende Novellierung des Sächsischen Archivgesetzes notwendig geworden.

Durch die Neufassung der Benutzungssatzung ist ab 1. Januar 2024 für alle Benutzerinnen und Benutzer eine gebührenfreie Benutzung in unserem Lesesaal möglich. Damit können alle Interessierten die Bestände des Stadtarchivs und/oder des Staatsfilialarchivs vor Ort gebührenfrei nutzen, egal ob ihr Interesse persönlicher, heimatkundlicher, wissenschaftlicher, familienkundlicher oder amtlicher Natur ist.
Damit wurde dem Grundgesetz, Art 5, entsprochen, wonach Jeder das Recht hat, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren und zudem eine Empfehlung des Ministerrates der EU umgesetzt, die vorsah, einen gebührenfreien Zugang zu Archivgut zu ermöglichen.

Zukünftig können Sie aus dem eingesehenen Archivgut auch selbstständig Kopien anfertigen, z.B. über Ihre Handykamera, ohne dass dabei Gebühren entstehen. Die bislang gebrauchte Fotoerlaubnis entfällt. Können oder wollen Sie die Unterlagen vor Ort nicht persönlich einsehen, gibt es weiterhin die Möglichkeit, sich mit einer schriftlichen Anfrage (gern per ) an uns zu wenden. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage durch uns und möglicherweise durch uns anzufertigende Kopien entstehen Gebühren, die durch die Kämmerei kalkuliert wurden und dem Gebührenverzeichnis als Anlage zur Benutzungssatzung zu entnehmen sind. Alle Informationen zu unseren Beständen in beiden Archiven, zur Benutzung und die Satzungen finden Sie unter den hinterlegten Links, welche Sie auf die betreffenden Seiten auf unserer Homepage leiten.

Die neue Archivsatzung nimmt nun auch die Archivierung der elektronischen Unterlagen stärker in den Blick, macht zusätzliche Angaben zum Kulturgutschutz und stärkt das kommunale Archivwesen insgesamt.

Damit sind ab Januar 2024 zwei Satzungen rechtskräftig, die sich an den Erfordernissen unserer Zeit an eine moderne Informationsgesellschaft orientieren. In einer Zeit ungefilterter und ungebremster Informationsfluten stellen Archive Orte dar, die solide Informationen zur Erlangung von Wissen für jedermann zur Verfügung stellen. Die Vereinfachung der Gebührensatzung ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern den freien Zugang zu Informationen. Damit trägt die Gebührensatzung für den Archivverbund Bautzen im Zeitalter von Fake News und Open Data den Anforderungen unserer heutigen Wissensgesellschaft Rechnung.
Mit der vorliegenden Archivsatzung liegt nun eine moderne Fassung vor, die einerseits den Regelungen aus dem Sächsischen Archivgesetz entspricht, andererseits aber auch den modernen Entwicklungen im Archivwesen und insbesondere den Entwicklungen für das Archivwesen der Stadt Bautzen Rechnung trägt.

Satzung der Stadt Bautzen über die Aufgaben des Archivverbunds Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen (Archivsatzung)
Gebühren- und Benutzungssatzung der Stadt Bautzen für den Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen (Benutzungssatzung Archivverbund)

Zurück