Private Spende ermöglicht Restaurierung von städtischem Archivgut

  KategorienArchiv Bautzen

Jedermann hat ein Recht darauf, Archivgut zu nutzen. Manchmal ist es jedoch notwendig, dieses Recht einzuschränken, insbesondere wenn das Archivgut noch Schutzfristen unterliegt oder wenn der Erhaltungszustand der Unterlagen eine Benutzung nicht zulässt. Letzteres ist dann der Fall, wenn Archivgut beispielsweise durch Schimmel, Tintenfraß, Tierfraß oder mechanische Schäden so beeinträchtigt ist, dass bei einer Benutzung eine weitere Schädigung des Archivgutes oder eine Gefährdung des Benutzers nicht ausgeschlossen werden kann. In diesem Fall bleiben die in den Unterlagen enthaltenen Informationen verborgen. Das betraf bis vor kurzem auch das im Stadtarchiv Bautzen vorhandene Ratsprotokolls der Jahre von 1805 bis 1807, in welchem Geschoßsplitter steckten und das deswegen nicht geöffnet werden konnte. Genau dieser Band war jedoch für einen Forscher von größter Wichtigkeit, erwartete er doch in darin wichtige Aussagen zu seinem Forschungsgegenstand, der Vergabe der Bautzener Ratsmedaille im 19. Jahrhundert. Sehr zur Freude des Archivverbunds, Abteilung Stadtarchiv, war er deswegen bereit, sich an der Restaurierung des Ratsprotokolls mittels einer Spende zu beteiligen. Nach Abschluss der Restaurierung, die das Lösen des Einbandes, die Trockenreinigung, die Behandlung der durchlöcherten Blätter, die erneute Heftung sowie  die Restaurierung des Einbandes umfasste, steht der Band nun wieder Jedermann zur Benutzung zur Verfügung. Bleibt uns nur, dem Sponsor – der anonym bleiben wollte - herzlich zu danken und die Daumen zu drücken, dass sich die gesuchten Informationen auch wirklich im Band befinden. Wenn nicht, kann er dennoch sehr zufrieden sein. Mit seiner Spende hat er dafür gesorgt, dass Kulturgut der Stadt erhalten und nutzbar bleibt.

Schadensbild eines ähnlich geschädigten Ratsprotokolls im Bestand „62100 – Ratsprotokolle“ des Stadtarchivs.

Zurück