Die im September 1831 durch den sächsischen König unterzeichnete und ab 1834 auch in der Oberlausitz gültige Verfassungsurkunde war die rechtliche Grundlage für Umgestaltung der staatlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse. Damit war fortan auch der Weg zu einer kommunalen Selbstverwaltung geebnet, die in der am 2. Februar 1832 erlassenen Städteordnung ihre Ausgestaltung fand. Bestand der Rat bis dahin aus einem festen Kreis vermögender Bürger, traten nun gewählte Vertreter der Bürgerschaft an ihre Stelle. Anfangs waren sie mittels eines Bürgerausschusses und der Stadtverordnetenversammlung organisiert. Letztere wählte aus ihrer Mitte einen Stadtrat, der aus besoldeten und unbesoldeten Stadträten bestand. Die Vereidigung des neuen Rates, an dessen Spitze als erster gewählter Bürgermeister Ernst Friedrich Hartz stand, fand am 12. Juni 1832 statt.
Obgleich sich die Bezeichnungen und teilweise auch die Organisationsstrukturen des städtischen Parlamentes und des städtischen Rates immer wieder veränderten, blieb die Organisation bürgerschaftlicher Mitwirkung bis heute grundsätzlich bestehen. Ausgenommen sind davon nur die Zeiten der Diktaturen, die eine demokratische Mitwirkung der Bürgerschaft in der Stadtgesellschaft nicht ermöglichten. So wundert es nicht, wenn sich die im Mai 1990 gewählte Stadtverordnetenversammlung mit folgenden Zeilen an „die Landsleute in Ost und West“ richtete: „Die erstmals seit mehr als einem halben Jahrhundert demokratisch gewählte Stadtverordnetenversammlung von Bautzen grüßt Sie aus der fast 1000 Jahre alten Stadt in der Lausitz“. Inzwischen sind bereits wieder fast 30 Jahre vergangen und mit der Wahl am 26. Mai begann nun die siebente Legislaturperiode eines demokratisch gewählten Parlaments seit 1990.
Zum „Treffpunkt Archiv“ am 12. Juni um 17 Uhr im Lesesaal des Archivverbunds wollen wir Ihnen die parlamentarischen Unterlagen des Stadtarchivs aus der Zeit seit 1832 vorstellen und zeigen, warum diese Überlieferung für die Geschichte unserer Stadt so wichtig ist.
Interessenten sind herzlich eingeladen.