Weitere Personenstandsbücher für Geburten der Stadt Bautzen ab 1876 online zugänglich

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Die Suche nach den eigenen Vorfahren ist ein Thema, das Menschen immer wieder beschäftigt und auch gerade aktuell wieder sehr präsent ist. Eine wichtige Quelle für die Recherche sind die ab 1876 bei den Standesämtern geführten Registerbände für Geburten, Trauungen und Sterbefälle, die sich nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Ende der Fortführungsfristen in den kommunalen Archiven befinden.
So archiviert auch das Stadtarchiv Bautzen eine umfangreiche Überlieferung an Registerbänden, die zum großen Teil auch bereits online einsehbar sind. Einige der Bände konnten bislang nicht im Internet veröffentlicht werden, weil sie Einträge mit personenbezogenen Daten enthalten, die noch gesetzlichen Schutzfristen unterliegen. Oftmals betrifft das nur einzelne Eintragungen in sehr umfangreichen Bänden.

Beispielsweise ist im 980 Seiten umfassenden Geburtsregister von 1876 und 1877 unter der Nummer 145/1877 die Geburt für ein männliches Kind mit dem Vornamen Ernst Wilhelm beurkundet. Für den eigentlichen Eintrag ist die Schutzfrist 100 Jahre nach der Geburt von Ernst Wilhelm, also am 31.12.1977, abgelaufen. Allerdings befindet sich am unteren Rand des Eintrages eine sogenannte „Beischreibung“.
Aus dieser geht hervor, dass Ernst Wilhelm am 15. Juli 1941 die Vaterschaft für ein am 31. Mai 1941 geborenes Kind anerkannt hat, der Name der Mutter wird mit genannt. Damit enthält die Beischreibung personenbezogene Daten, die nach Sächsischem Archivgesetz bis 31.12.2041, also 100 Jahre nach der Geburt des Kindes gesperrt sind. Auf Grund dieser einen Beschreibung musste bis dato der ganze, 980 Seiten umfassende Band gesperrt werden und war bislang von einer Benutzung und auch einer online-Stellung ausgenommen.

Um unserem Anspruch einer noch besseren Zugänglichmachung unserer Archivalien zu entsprechen, haben wir uns entschlossen, einen zusätzlichen Arbeitsschritt einzubauen und die schutzwürdigen Einträge in den betreffenden Bänden zu schwärzen. Danach konnten die Bände mit den Blindseiten hochgeladen werden. Die so bearbeiteten Bände sind ab sofort hier einsehbar.
Im Folgenden sollen so auch Personenstandsbücher bearbeitet werden, in denen noch geschützte Sterbefälle erfasst sind. Von der Bearbeitung der betroffenen Ehebücher sehen wir vorerst ab, da hier noch zu viele Einträge schutzwürdig sind.

Beispiel eines Geburtseintrags mit Beischreibungen, Stadtarchiv Bautzen Nr. 61001-35
Blindseite mit Hinweisen zum gesperrten Geburtseintrag

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